Antifaschismus nicht den Staatsorganen überlassen! Verfassungsschutz auflösen!

Sind die Enthüllungen der letzten Tage über braunen Terror in Deutschland und die dubiose Rolle des Staatsorgane und insbesondere des Verfassungsschutzes nur die Spitze des Eisbergs?

Sind die Enthüllungen der letzten Tage über braunen Terror in Deutschland und die dubiose Rolle des Staatsorgane und insbesondere des Verfassungsschutzes nur die Spitze des Eisbergs?

Da erfährt ein staunendes und fassungsloses Publikum, dass eine Neonazi-Terrorbande des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) jahrelang mordend und unbehelligt durch das Bundesgebiet zieht und Behörden und Medien hinter den Verbrechen nicht rassistische und neonazistische Motive, sondern Fehden unter Migranten vermutet. Da wird bekannt, dass schon vor Jahren der Zugriff der Polizei auf das Mordtrio unmittelbar bevorstand und von oben verhindert wurde. Eine von vielen Frage: Wie war es möglich, dass das Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in Thüringen nicht verhaftet wurde und abtauchen konnte? Welche Informationen über die Terrorbande lagen dem Verfassungsschutz und der Polizei vor und aus welchen Gründen sollen eine Festnahme und ein späteres Aufgreifen unmöglich gewesen sein? Fragen über Fragen.

Da kommt plötzlich ans Tageslicht, dass ein V-Mann des Verfassungsschutzes in der Neonazi-Szene bei der Ermordung des türkischstämmigen Betreibers eines Kasseler Internetcafés im Jahre 2006 am Tatort anwesend war. Dies hatten die Behörden auch den Abgeordneten gegenüber jahrelang verschwiegen. Politik und Öffentlichkeit durften jahrelang nicht wissen, dass bei dem V-Mann Waffen gefunden wurden und dass es sich bei dem Betreffenden um einen bekennenden Neonazi handelte, der in seinem Heimatort als „kleiner Adolf“ bekannt war.
Während der Bundestag am Dienstag die Vertreter aller Fraktionen Abscheu und Entsetzen ausdrückten und CDU-Politiker von einer „Schande für Deutschland“ sprechen, geht die Verharmlosung des braunen Terrors weiter. So bescheinigte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung der Neonazi-Partei NPD, sie trete im Vergleich zu früher schon seit Jahren „eher zurückhaltend“ auf. Er habe „keinen Anlass, das Vertrauen, das ich elf Jahre lang als Innenminister in die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hatte, im Nachhinein zu revidieren“, so Bouffier im O-Ton.

Bouffier war 2006, also zur Zeit des Mords im Kasseler Internetcafé, als hessischer Innenminister für Polizei und Verfassungsschutz im Land zuständig. Sein Nachfolger Boris Rhein (CDU) hat jetzt einen im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie stehenden Besuch von Vertretern der Bundesanwaltschaft beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz am Freitag als „stillos“ und als „feindlichen Akt“ bezeichnet. Diese Wortwahl macht stutzig und wirft die Frage auf, ob die Verantwortlichen da etwas zu verbergen haben und vertuschen wollen.
Denn es wird immer klarer, dass die Neonazi-Szene über V-Leute des Inlandgeheimdienstes Verfassungsschutz finanziell unterstützt wurde. Die angeworbenen V-Leute haben offensichtlich einen wichtigen Teil dieser Steuergelder ganz legal für Nazi-Propaganda und Organisationsaufbau ausgegeben. Mit diesem Geld wurden auch die Terrorstrukturen aufgebaut. Offenbar haben in den letzten Jahren weder Polizei noch Staatsanwaltschaft die vorliegenden Informationen ernst genommen und konsequent ausgewertet.
Wenn Bouffier das Verhalten der NPD als „eher zurückhaltend“ beschreibt, dann verdrängt er, dass auch hochrangige NPD-Funktionäre zu den Unterstützern des NSU gehören, der für mindestens zehn Morde verantwortlich ist. Er verdrängt auch, dass 2008 Neonazis mitten in Hessen ein Sommercamp der Linksjugend ['solid] überfielen und dort eine 13jährige Schülerin lebensgefährlich verletzten. Bis heute ist nicht hinreichend geklärt, welche Verbindungen der wegen dieser Tat zu einer Haftstrafe verurteilte Täter zum NSU hatte. Bekannt ist, dass der Täter sich zeitweise auch im berühmt-berüchtigten „Braunen Haus“ in Jena (Thüringen) aufgehalten hat, einer Wohn- und Schulungsstätte der Neonazi-Szene.

Die Enthüllungen der letzten Tage zeigen, dass der Verfassungsschutz faktisch die Neonazi-Szene fördert und weder die in der Verfassung beschriebenen Grundrechte verteidigt noch die Bürger der Bundesrepublik Deutschland vor Neonazi-Gewalttaten schützt. Eine lückenlose Offenlegung der Fakten ist im Interesse der Opfer, ihrer Hinterbliebenen und einer breiten Öffentlichkeit dringend geboten. Schluss mit der Geheimniskrämerei sogenannter parlamentarischer Kontrollkommissionen in Bundestag und Landtag! Dieser Geheimdienst, der in der Nachkriegszeit mit alten Nazi-Kadern aufgebaut wurde, gehört aufgelöst.
Arbeiterbewegung, politische Linke und antifaschistische Organisationen waren und sind die Hauptfeinde der Faschisten und auch die ersten Opfer der Hitlerdiktatur gleich in den ersten Monaten des Jahres 1933. Sie müssen den Kampf gegen alle Formen von Neofaschismus in die eigene Hand nehmen.

Diese Aufgabe können wir nicht an die Staatsorgane delegieren. Selbst ein NPD-Verbot würde uns das Problem nicht vom Halse schaffen. Wie oft haben wir erlebt, wie Kommunalpolitiker vor Ort Neonazi-Demos zuließen und Polizisten den Nazi-Aufmärschen eine freie Bahn organisierten. Der Verfasser dieser Zeilen wurde letztes Jahr trotz gültigen Presseausweises von Polizisten am Rande eines Neonazi Aufmarsches rechtswidrig festgehalten.

Die Forderung nach Auflösung des Verfassungsschutzes (VS) ist übrigens nicht nur in der LINKEN, sondern auch in Teilen der SPD aufgekommen. Einen entsprechenden Antrag pro Auflösung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz stellte der SPD-Kreisvorstand Erfurt im vergangenen Sommer beim SPD-Landesparteitag. Nach heftiger Debatte und unter dem Druck der Regierungsmitglieder der Thüringer CDU-SPD-Koalition wurde er allerdings abgelehnt. „Der VS hat durch zahlreiche Skandale und Übergriffe die politische demokratische Kultur beschädigt und nicht verteidigt“, so die Antragsbegründung der Erfurter. Der VS sei überflüssig, für Straftaten seien die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Statt Auflösung hatten die Delegierten eine „bessere Überwachung“ gefordert. Diese Überwachung ist allerdings mit der Geheimniskrämerei nicht vereinbar.
„Stasi in den Tagebau“, forderten im Herbst 1989 die Demonstranten der Montagsdemos in der DDR. Daher: Auflösung des VS und Eingliederung ihrer Beschäftigten in gesellschaftlich sinnvolle Bereiche des öffentlichen Dienstes.
Hans-Gerd Öfinger

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