60 Jahre Hessische Verfassung

In Zeiten neoliberaler Offensiven und Privatisierungsorgien wirken Verfassungen aus den unmittelbaren Nachkriegsjahren wie erfrischende kapitalismuskritische Dokumente aus längst vergangenen Zeiten. Die hessische Landesverfassung, die im Dezember 2006 genau 60 Jahre alt wird, erinnert daran, dass der Neuanfang nach dem Zusammenbruch der Nazidiktatur ganz anders aussehen sollte als es heute im real existierenden Kapitalismus unter Hessens Ministerpräsident Koch und Bundeskanzlerin Merkel der Fall ist.

In Zeiten neoliberaler Offensiven und Privatisierungsorgien wirken Verfassungen aus den unmittelbaren Nachkriegsjahren wie erfrischende kapitalismuskritische Dokumente aus längst vergangenen Zeiten. Die hessische Landesverfassung, die im Dezember 2006 genau 60 Jahre alt wird, erinnert daran, dass der Neuanfang nach dem Zusammenbruch der Nazidiktatur ganz anders aussehen sollte als es heute im real existierenden Kapitalismus unter Hessens Ministerpräsident Koch und Bundeskanzlerin Merkel der Fall ist.
Mit der Volksabstimmung im Dezember 1946 gab sich das neu gebildete Land Hessen als erstes der deutschen Länder eine neue, relativ radikale Verfassung. Diese war von einer verfassungsgebenden Versammlung monatelang beraten und verabschiedet worden und wurde dann schließlich dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Die hessische Verfassung enthält bis zum heutigen Tage eine Reihe fortschrittlicher Aussagen.

Die Sozial- und Wirtschaftsordnung beruht auf der Anerkennung der Würde und der Persönlichkeit des Menschen. Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit und, unbeschadet seiner persönlichen Freiheit, die sittliche Pflicht zur Arbeit. (Artikel 27 und 28)

Für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten ist ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen. Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären. Die Aussperrung ist rechtswidrig. (Artikel 29)

Das Arbeitsentgelt muss der Leistung entsprechen und zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Unterhaltsberechtigten ausreichen. (Artikel 33)

Die Wirtschaft des Landes hat die Aufgabe, dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen. (Artikel 38)

Jeder Missbrauch der wirtschaftlichen Freiheit - insbesondere zu monopolistischer Machtzusammenballung und zu politischer Macht - ist untersagt. Vermögen, das die Gefahr solchen Mißbrauchs wirtschaftlicher Freiheiten in sich birgt, ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in Gemeineigentum zu überführen. Die Entschädigung für das in Gemeineigentum überführte Vermögen wird durch das Gesetz nach sozialen Gesichtspunkten geregelt. Bei fest gestelltem Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist in der Regel die Entschädigung zu versagen. (Artikel 39)

Mit Inkrafttreten der Verfassung werden

  1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen,
  2. vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet, die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe, deren Sitz nicht in Hessen liegt. (Artikel 41)

Das Vermögen und das Einkommen werden progressiv nach sozialen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der familiären Lasten besteuert. (Artikel 47)

Der Geschichtsunterricht muß auf getreue, unverfälschte Darstellung der Vergangenheit gerichtet sein. Dabei sind in den Vordergrund zu stellen die großen Wohltäter der Menschheit, die Entwicklung von Staat, Wirtschaft, Zivilisation und Kultur, nicht aber Feldherren, Kriege und Schlachten. (Artikel 56)

In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. (Artikel 59)

Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet. Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig. (Artikel 69)

Solche Zielsetzungen entsprachen damals der vorherrschenden Stimmung im Lande, nachdem eine explosive Mischung aus Faschismus, Kapitalismus und Militarismus Europa und weite Teile der Welt an den Abgrund gebracht hatte. Ein konsequenter und radikaler Neuanfang sollte nicht nur die Nazi-Herrschaft beenden und ihre Ideologie ausrotten, sondern auch den kapitalistischen Nährboden dafür beseitigen. Die arbeitenden Menschen hatten nicht vergessen, dass die Großkapitalisten, Bankiers, Großgrundbesitzer und sonstigen Eliten im Lande sich die Nazis angeheuert hatten, um vor allem auch die Organisationen und Traditionen der Arbeiterbewegung zu zertrümmern. Um Faschismus und Völkermord ein für alle mal auszuschließen, sollten die entscheidenden Verursacher und Nutznießer von Naziherrschaft und Krieg für immer entmachtet werden.

Dies war auch Programmatik der SPD, die sich nach 1945 wieder als stärkste Arbeiterpartei etablieren konnte und in ihren vom Parteitag in Hannover im Mai 1946 beschlossenen Leitsätzen eine „Sozialisierung aller Großbetriebe“, die „planmäßige Lenkung“ und „gemeinwirtschaftliche Gestaltung“ der Wirtschaft fordert und den Sozialismus zur „Tagesaufgabe“ erklärt. „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden“, stellt auch das im Februar 1947 von der CDU in der britischen Zone verabschiedete Ahlener Programm fest. Das Papier fordert die „Vergesellschaftung“ des Konzerneigentums und eine „gemeinwirtschaftliche Ordnung“. Letztendlich war die hessische Verfassung ein Kompromisspapier, auf das sich SPD, CDU und KPD einigten. Zwar errangen bei der Wahl der 90 Sitze zählenden Verfassungsgebenden Versammlung im Sommer 1946 die beiden Arbeiterparteien SPD (42 Sitze) und KPD (7 Sitze) zusammen eine Mehrheit der Sitze. Trotzdem war die von der Versammlung der Wählerschaft vorgelegte Verfassung ein Kompromiss mit der CDU, die – in der damaligen Stimmungslage – mehrheitlich die Sozialisierungsartikel schluckte, dafür jedoch im Gegenzug erreichte, dass die chemische Industrie aus dem Katalog der Sofortsozialisierung herausgenommen wurde. Weitere Zugeständnisse von SPD und KPD an die CDU waren die ausdrückliche Zulassung von Privat- und Konfessionsschulen sowie die Aufwertung der Kirche in ihrem Verhältnis zum Staat. Schließlich sprachen sich 82 Abgeordnete von SPD, CDU und KPD für die Annahme der Verfassung aus, während sechs Vertreter der LDP (Vorläuferorganisation der FDP) dagegen stimmten.

Schon vor Beginn der Beratungen hatte sich die US-Militärregierung ausdrücklich das Recht vorbehalten, ihre Zustimmung zu einer Länderverfassung zu verweigern, die nach ihrer Auffassung undemokratisch sei oder der US-Politik widerspräche. Ihre Kritik konzentrierte sich nun u.a. auf Artikel 41, der festlegte, dass die Schlüsselindustrien in Gemeineigentum zu überführen und die Großbanken sowie Versicherungen unter Staatsaufsicht bzw. -verwaltung zu stellen seien. Die Parteien akzeptierten letztendlich den Vorschlag des stellvertretenden US- Militärgouverneurs, das Volk in einer getrennten Abstimmung über Artikel 41 gesondert abstimmen zu lassen. So stand am 1. Dezember 1946 neben den Landtagswahlen und der Abstimmung über die neue Verfassung auch der gesonderte Wahlgang über Artikel 41 an. Die Hoffnung der US-Behörden, das Volk würde mehrheitlich „Nein“ sagen, sollte allerdings nicht aufgehen. Denn rund 72 Prozent aller Wählerinnen und Wähler stimmten diesem Sozialisierungsartikel ausdrücklich zu.

Die US-Militärs und die bürgerlichen Kräfte in Hessen mussten dies hinnehmen, setzten aber in den folgenden Monaten alles daran, dass diese Zielsetzungen nicht umgesetzt wurden und der erhoffte radikale Neuanfang der unmittelbaren Nachkriegszeit ausblieb. Als die in Hessen neu gebildete Große Koaliton aus SPD und CDU Durchführungsgesetze zur Verwirklichung der Verfassungsbestimmungen entwarf, entzündete sich speziell am Betriebsrätegesetz ein heftiger Konflikt mit US-Militärgouverneur Lucius Clay. Das von SPD, CDU und KPD gegen die Stimmen der Liberalen im Landtag beschlossene Gesetz räumte den Betriebsräten und Gewerkschaften im Betrieb die gleichberechtigte Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen ein. Clay hielt so weitgehende Rechte für weltweit beispiellos und unvereinbar mit der Zielsetzung einer Wiederaufrichtung des westdeutschen Kapitalismus im Zuge des nach dem US-Außenminister so benannten „Marshallplans“. Mit seinem Veto suspendierte er dieses Gesetz und rief damit heftige Proteste bis ins das Lager der CDU hinein hervor. Die Gewerkschaften organisierten Protestkundgebungen und drohten gar mit Generalstreik. Doch es blieb beim verbalen Protest und den Drohungen – und bei der harten Linie der USA.

Die für Hessen beschlossene Sozialisierung der Schwerindustrie diente als Vorbild für das von Kohle und Stahl geprägte Nordrhein-Westfalen, wo entsprechende Ziele und Gebote ebenfalls in die Landesverfassung aufgenommen wurden. Unter dem Druck der US-Behörden griff die britischen Militärregierung (damals regierte in London die Labour Party) in Nordrhein-Westfalen ein und stoppte die Sozialisierung der Kohle-, Eisen- und Stahlindustrie. In Hessen beschlagnahmten die US-Militärs die dortige Schwerindustrie, um einen Zugriff der hessischen Landesregierung zu verhindern. Nun schlug sich die hessische CDU auf die Seite der Liberalen (LDP) und stimmte im Landtag gegen die Sozialisierung. Die Abstimmung ergab ein Patt zwischen CDU/LDP einerseits und SPD/KPD andererseits. Damit war die Große Koalition am Ende.

Aus der Landtagswahl 1950 ging eine SPD-Alleinregierung hervor. Doch mittlerweile hatte sich im Bund die Regierung Adenauer (CDU) konstituiert und war die Restauration der alten, kapitalistischen Zustände besiegelt. Verfassungen sind letztlich ein Stück Papier und widerspiegeln bestenfalls das gesellschaftliche Kräfteverhältnis zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Allerdings waren und sind die fortschrittlichen Bestimmungen der hessischen Verfassung der CDU-Alleinregierung unter Roland Koch ein Dorn im Auge. Koch wollte rechtzeitig zum 60. Jahrestag alle fortschrittlichen Bestandteile streichen, die seiner aktuellen Politik widersprechen, insbesondere Artikel 41. Doch der Versuch, im breiten Konsens aller Landtagsparteien die Verfassung umzuschreiben und all dies dann dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, scheiterte 2004 am Einspruch von SPD und DGB. Diese wollten zwar nicht explizit die Sozialisierung verteidigen, konnten allerdings die Streichung anderer für Gewerkschaften wichtiger Artikel (wie das Aussperrungsverbot) nicht mittragen. Das Risiko einer Volksabstimmung in Konfrontation mit SPD und DGB erschien Koch und der CDU dann doch so unkalkulierbar, dass sie das Projekt Verfassungsänderung abblasen ließen.

So erinnert uns am 60. Jahrestag die hessische Verfassung daran, dass der Neuanfang ohne Faschismus, Militarismus und Kapitalismus ganz anders aussehen sollte und dass die Bestimmungen der Verfassung von ihren „Schützern“ tagtäglich gebrochen werden. Angesichts der zunehmenden Deindustrialisierung und Verarmung von Teilen der arbeitenden Bevölkerung ist die Sozialisierung und demokratische Kontrolle und Verwaltung der Wirtschaft eine dringende Aufgabe geblieben, der wir uns jetzt stellen müssen.

Hans-Gerd Öfinger

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