Die Ökonomie der Prostitution

Prostitution bzw. Sexarbeit wird als das "älteste Gewerbe der Welt" bezeichnet. Ein Gewerbe, das jedoch bestimmte Ursachen hat: In einer Klassengesellschaft, in der die gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen fest verankert ist, werden auch die Sexualität und der weibliche Körper zur Ware. 


Prostitution bzw. Sexarbeit wird als das "älteste Gewerbe der Welt" bezeichnet. Ein Gewerbe, das jedoch bestimmte Ursachen hat: In einer Klassengesellschaft, in der die gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen fest verankert ist, werden auch die Sexualität und der weibliche Körper zur Ware. 

Bis heute wird Prostitution nicht als Erwerbstätigkeit angesehen, weder rechtlich noch moralisch. In Österreich ist Prostitution im Polizeistrafgesetz angesiedelt, Sexarbeit ist außerdem in der (sichtbaren) Nähe von öffentlichen Orten verboten. Damit werden Sexarbeiterinnen mehr und mehr in die gesellschaftliche Isolation getrieben. 

Für Sexarbeiterinnen gelten keine arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, wie Arbeitszeitregelungen, Krankengeld, Kündigungsschutz oder Mutterschutz. Es besteht lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung und damit dann Anspruch auf Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherungsleistung. Lässt sich eine Sexarbeiterin registrieren, verpflichtet sie sich zu wöchentlichen Kontrollen beim Amtsarzt und zu Steuerleistungen je nach Aussehen, Alter und Standplatz.

Sexarbeit und Migration

Migrantinnen in der Sexarbeit haben zumeist nicht einmal die Chance zu dieser Registrierung – sie sind doppelt illegal: als illegale Migrantin im Land und als illegale Sexarbeiterin arbeitend. Das führt dazu, dass sie keinerlei Zugang zu Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen haben und durch die Schulden, die sie dem jeweiligen Schlepper oder Bordellbesitzer für Transport, Raummiete, Bettwäsche oder Standplatz bezahlen müssen, in die völlige Abhängigkeit geraten. Die Frauen bekommen oft gerade 10% bis 30% ihres Gehaltes. Profiteure sind Vermieter, Zuhälter, Schlepper.

Dazu kommt, dass ihnen meistens der Reisepass und die Papiere abgenommen werden, und für Frauen ohne Papiere, die der Polizei in die Hände fallen, bedeutet das Schubhaft und Abschiebung in das Herkunftsland, bevor es noch zu einem Prozess kommen kann. Vorsichtige Schätzungen über die Zahl der Opfer des Frauenhandels in Westeuropa beliefen sich 1998 auf 500.000. Das entspricht einem Anstieg von über 80% im Vergleich zu zehn Jahren davor.

Zwar sollte es durch einen Erlass des Innenministeriums vom Juni 2001 ausländischen Showtänzerinnen und Sexarbeiterinnen ermöglicht werden, legal nach Österreich zu kommen, doch auch das ist an Bedingungen geknüpft. Nötig zur Erhaltung dieser Aufenthaltsbewilligung, die im Herkunftsland zu beantragen ist, sind beispielsweise die Bestätigung des „Managers“, Krankenversicherung, Steuernummer und Registrierung als Prostituierte. Außerdem läuft diese Aufenthaltsbewilligung nach drei Monaten ab, und die Verlängerung um ein bis 24 Monate hängt von den Behörden ab und ist gebührenpflichtig. Sinnvoller wäre es, den Frauen einen aufenthaltsrechtlichen Status und freien Zugang zum Arbeitsmarkt uneingeschränkt zu ermöglichen, damit sie aus ihren Abhängigkeitsverhältnissen herauskommen.

Ein florierendes Geschäft

Die Zahl der registrierten Sexarbeiterinnen nimmt von Jahr zu Jahr ab. 1913 waren es in Wien noch 1879, 1993 711 und im Oktober 2000 nur noch 513, wovon 20% Migrantinnen sind. Trotz dieser Zahlen ist die Anzahl der Kunden jedoch nicht rapide gesunken. Laut Schätzungen gehen in Wien immerhin 15.000 Männer täglich zu Sexarbeiterinnen. Wo sind nun all diese Prostituierten?

Ihre tatsächliche Zahl wird auf 5.000 bis 7.000 geschätzt, wobei 85% Migrantinnen sind und illegal arbeiten. Durch fehlende Schutzbestimmungen werden viele von ihnen in die Abhängigkeit von Zuhältern getrieben, was sie weiter in die Illegalität bringt, da sich nur selbstständige Sexarbeiterinnen registrieren lassen können. Wer keine Chance hat, seine Rechte einzuklagen, muss sich anderswo Schutz suchen.

Sexuelle Selbstbestimmung statt Doppelmoral

Neben der Anerkennung als Erwerbsarbeit ist eine andere Kernforderung der Sexarbeiterinnen selbst die Enttabuisierung der Sexualität. In einer Gesellschaft, in der die Wörter Sex oder sexuelle Befriedigung oft nur hinter vorgehaltener Hand ausgesprochen werden, sollte die Doppelmoral aufgezeigt und bekämpft werden. Männer wie Frauen sollten die Möglichkeit haben, sich sowohl kulturell als auch sexuell entfalten zu können – ohne moralische Verurteilungen. Dazu gehört auch die Anerkennung der Frau als sexuell handelndes Subjekt.

Frauen muss durch die Schaffung von wirtschaftlicher Absicherung der Druck genommen werden, in die Prostitution zu gehen – das ist dann der Fall, wenn sie andere Alternativen haben und wählen können. Dies ist jedoch nur in einer Gesellschaft möglich, in der die Unterdrückung von Frauen auf allen Ebenen bekämpft wird, auch die Prostitution.

Bewusstsein statt Caritas

In der Diskussion um Sexarbeit wird oft von den "armen Frauen", den Objekten und Opfern, gesprochen. Das ist die falsche Herangehensweise. Von Vereinen, die sich mit der Problematik der Frauenarbeitsmigration und der Situation von Sexarbeiterinnen befassen, wie zum Beispiel MAIZ oder LEFÖ, wird immer wieder betont, wie wichtig es ist, Sexarbeiterinnen als denkende und handelnde Subjekte zu begreifen und auch so zu behandeln.

Entkriminalisierung und die Anerkennung als Erwerbsarbeit wären erste Schritte zur Verbesserung ihrer Situation. Darüber hinaus muss man sich die Frage stellen, wie Sexarbeiterinnen humanere Arbeitsbedingungen erreichen und vor allem auch sich selbst erkämpfen können. In dieser Hinsicht ist die Möglichkeit einer gewerkschaftlichen Organisierung von zentraler Bedeutung. Sexarbeiterinnen in Österreich müssen sich im ÖGB organisieren können – auch Migrantinnen. Die Gewerkschaftsmitgliedschaft sollte sowohl für Sexarbeiterinnen in Bars, Bordellen und Peep-Shows als auch für selbstständig Arbeitende möglich sein.

Weiters müssen für Sexarbeiterinnen reguläre Arbeitsverträge gelten, die nicht aufgrund ihrer "Sittenwidrigkeit" für ungültig erklärt werden können, und die darüber hinaus kollektivvertraglich abgesichert sind. Die Etablissements, in denen die Frauen arbeiten, kommen für arbeitsrechtliche Leistungen, wie Kranken- und Pensionsversicherung, Urlaub oder Mutterschutz auf. Darüber hinaus müssen hygienische Arbeitsbedingungen selbstverständlich sein.

Es braucht ausreichende Angebote an kostenloser Gesundheitsversorgung, die allen zugänglich ist. Sexarbeit muss aus dem Polizeistrafgesetz hinaus!
Sichergestellt muss werden, dass Frauen nicht in die Hände von Zuhältern fallen. Bedingung dafür ist, dass die Sexarbeit nicht in irgendwelchen dunklen Ecken abseits der Öffentlichkeit ausgeübt wird, sondern in rechtlich abgesicherten Bordellen. Weiters müssen Sexarbeiterinnen das Recht haben, Freier abzulehnen.

Um den Ausstieg jederzeit zu ermöglichen, braucht es die Möglichkeit von Weiterbildung und Ausstiegsprogrammen.
Migrantinnen müssen rechtlich den österreichischen Sexarbeiterinnen gleichgestellt sein und eine Aufenthaltsbewilligung und freien Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Sie sollten die Möglichkeit haben, jederzeit aus der Sexarbeit in einen anderen Beruf umzusteigen, ohne abgeschoben zu werden. Politische Bewusstseinsbildung statt karitativer Arbeit!

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