Kategorie: Deutschland

Altersarmut stoppen, Riester-Reinfall rückgängig machen!

Für auskömmliche Renten und eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung gehen die DGB-Gewerkschaften am 31. Mai 2017 bundesweit auf die Straße. „Da der Sinkflug der gesetzlichen Rente eine politische Entscheidung war, kann die Politik den Sinkflug auch stoppen und umsteuern“, so eine Kernforderung der gewerkschaftlichen Rentenkampagne wenige Monate vor der Bundestagswahl.


Das Problem brennt in der Tat auf den Nägeln. Die am schnellsten wachsende Armutsgruppe in Deutschland sind die armen Alten. Laut Statistischem Bundesamt1 sind 15,9 Prozent der Rentner*innen armutsgefährdet, 525.595 beziehen derzeit die Grundsicherung im Alter2. Ältere Menschen, die verschämt in Papierkörben und Mülltonnen nach Pfandflaschen suchen, gehören zum Alltagsbild unserer Städte.

Im Jahr 2015 betrug die Standardrente 1.163 Euro3, der durchschnittliche Zahlbetrag der Altersrente jedoch magere 842 Euro4, knapp 90 Euro über dem gegenwärtigen sächlichen Existenzminimum (Grundfreibetrag) von 735 Euro5. Außerdem ist davon auszugehen, dass etwa 60 % der heutigen Rentenversicherten eine niedrigere Altersrente erhalten werden und bei einem nicht unerheblichen Teil der Grundfreibetrag unterschritten wird. Das liegt daran, dass die Rente dem Arbeitseinkommen folgt. Weite Teile der Arbeiterklasse beziehen Lohn oder Gehalt deutlich unterhalb des für die Standardrente erhobenen Durchschnittsentgeltes von 2947 Euro6 brutto und kommen in ihrem Erwerbsleben nicht auf eine Einzahldauer von 45 Jahren mit je 12 Monaten.

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2016 betrug das Rentenniveau 47,9 %7 des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern. Es soll bis 2030 noch weiter auf 43 % sinken. Dies würde zum Stand von 2015 eine Durchschnittsrente von mickrigen 760 Euro9 bedeuten. Die Bundesregierung und Großkonzerne behaupten zwar, dass trotz des Sinkens des Rentenniveaus die Standardrente weiter steigen würde. Dies ist jedoch eher unwahrscheinlich, da der Niedriglohnsektor, Zeitarbeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse kontinuierlich zunehmen. Das bedeutet für einen wachsenden Teil der Arbeiterklasse, dass sie weder das Durchschnittsentgelt noch die notwendige Einzahldauer erreichen können. Somit werden immer mehr Menschen eine immer niedrigere Rente erhalten. Zudem frisst die Inflation die Rentenerhöhungen auf.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird seit Jahren zu Gunsten der privaten Vorsorge abgebaut. Dies ist ein politisches Kalkül. Es legt die wahre Natur des Kapitalismus und des bürgerlichen Staats, dessen Schutzherren, aufs Neue offen. Wert hat nur was Wert schafft, also zur Kapitalakkumulation beiträgt. Selbstverständlich gilt das entsprechend auch für Rentner*innen und die Rente, die seit Beginn der Nullerjahre immer weiter zur Privatsache des Einzelnen ausgebaut wurde. Mit anderen Worten: Es erfolgte eine Lohnkostensenkung durch Beitragsentlastung der Arbeitgeber und eine Stärkung der Versicherungswirtschaft und damit eine noch größere Bereicherung der Kapitalisten. Alles erfolgte natürlich stets auf Kosten der Arbeiterklasse.

Ursprung der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rente, von der wir heute reden, hat ihren Ursprung in der großen Rentenreform von 1957. Die Rente sollte einen wirklichen Lohnersatz schaffen und nicht mehr nur ein geringer Zuschuss zum Leben sein. Ausgerechnet die CDU/CSU hat damals eines der grundlegenden und fortschrittlichsten Sozialgesetze der Nachkriegszeit geschaffen. Da nach dem Weltkrieg in weiten Teilen der Bevölkerung der Kapitalismus diskreditiert war und es durch den Sieg der Sowjetunion über das faschistische Deutschland zur Ausbreitung des Stalinismus in Osteuropa kam, sollte die junge Bundesrepublik als Aushängeschild der „Sozialen Marktwirtschaft“ gegen die osteuropäischen Länder, besonders die DDR, ökonomisch und sozial als das „bessere System“ ausgestattet werden. Die neue Rente sollte den Lebensstandard im Alter sichern. 70% des letzten Nettolohns wurden angestrebt. Außerdem folgte sie der Bruttolohnentwicklung und speiste sich per Umlageverfahren zu gleichen Teilen aus Beiträgen der abhängig Beschäftigten und Unternehmen sowie aus regelmäßigen Bundeszuschüssen.

Doch schon Anfang der siebziger Jahre wurden angesichts erster Krisen und sinkender Profitraten im Unternehmerlager Forderungen nach Senkung der Lohnkosten und insbesondere der Sozialabgaben, nach Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Kürzungen der Erwerbs- und Berufsunfähigenrente laut.

SPD-Führung untergräbt gesetzliche Rente

Nach ersten Rückschlägen unter der Regierung Helmut Kohl und Arbeitsminister Norbert Blüm (beide CDU) fand der Rentenabbau unter der SPD-Grüne-Koalition um die Jahrtausendwende einen Höhepunkt. So wurde unter SPD-Minister Walter Riester eine grundsätzliche Abkehr von den Zielen der Rentenversicherung von 1957 vollzogen, also weg von einer den Lebensstandard sichernden Rente und hin zu einer Rente, die sich stetig dem Existenzminimum nähert und dieses für viele bereits unterschritten hat. Die Vordenker wollten die „Zumutbarkeit“ der Finanzierung der Sozialleistungen für das Kapital gewährleisten, also die Lohnkosten senken. Gleichzeitig wurde ein breiter und prekärer Niedriglohnsektor geschaffen.

Mit Riesters „Rentenreform“ erfolgte ein radikaler Systemwechsel und Sinkflug. Die Renten wurden von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Anrechnungszeiten für die schulische und akademische Ausbildung gestrichen. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde in die Erwerbsminderungsrente überführt. Seit 2001 erhalten die Jahrgänge ab 1961 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Statt eines einheitlichen Rentensystems wurde ein „Drei-Säulen-Modell“ propagiert. Private Zusatzrenten und Betriebsrenten, die vorher als Zusatzleistungen galten, sollen nun die Absenkung der gesetzlichen Rentenversicherungen ausgleichen. Außerdem wurde die Parität der Beitragszahlung von Arbeitnehmer*innen aufgehoben. Arbeitgebern*innen wenden heute nur noch 9,35 Prozent und Arbeitnehmer*innen inklusive Entgeltumwandlung mehr als 14 Prozent des Bruttolohns für ihre Alterssicherung auf.

Riester-Reinfall und neue private Betriebsrente

Die private „Riester-Rente“ wurde 2002 eingeführt und sollte Arbeitnehmer*innen durch staatliche Fördermittel, also Steuergelder, schmackhaft gemacht werden. Tatsächlich werden durch diese Fördergelder – seit 2002 etwa 25 Milliarden Euro10 – hauptsächlich die Gebühren und Bearbeitungskosten der Versicherungen und Banken bezahlt und somit hohe Gewinne erzeugt. Bei neuen Verträgen liegen die Zinsen unterhalb der Inflationsrate. Schließlich lohnt sich die „Riester-Rente“ für Rentner*innen mit niedrigem Einkommen überhaupt nicht, denn diese wird auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.

Insgesamt wurden seither nur 16,5 Millionen private Versicherungsverträge abgeschlossen. Neue kommen kaum hinzu. Außerdem liegt von diesen bereits ein Teil still. Es hat sich herumgesprochen, dass sich die „Riester-Rente“ nicht lohnt.

Deshalb rührt die Bundesregierung jetzt mit ihrem neuen „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ nun die Trommeln für eine weitere Form der privaten Versicherungen. Arbeitnehmer*innen zahlen einen Teil ihres Bruttolohns für die Betriebsrente, Arbeitgeber*innen zahlen nichts ein. Die neue private Betriebsrente ist eine dreiste Zumutung, denn Arbeitgeber*innen sind nicht einmal verpflichtet, eine Garantie darüber abzugeben, in welcher Höhe die Betriebsrente gezahlt wird.

Nun wird für eine Kombination der Riester-Rente mit der Betriebsrente geworben, die sich offensichtlich nur Gutverdiener leisten können. „Wie bei Riester findet hier eine Umverteilung über die Steuern statt. Alle zahlen ein, auch die Armen (etwa über die Mehrwertsteuer), die Gutverdienenden bekommen die Zuschüsse und die Versicherungen ihren Profit“, schreibt Albrecht Müller in den Nachdenkseiten.11 Wer aber wenig verdient, kann heute weder in vollem Umfang soziokulturelle Teilhabe genießen noch für ein würdiges Leben im Alter vorsorgen.

Was tun?

Das Rentensystem muss zwei Dinge leisten: erstens den Lebensstandard im Alter sichern und zweitens Altersarmut verhindern. Deshalb fordern wir eine Rente, die mindestens 70 % des Nettolohns deckt und eine Mindestrente von 1050 Euro. Eine Standardrente auf Basis von 40 Versicherungsjahren wie vor 1992 und das Recht, mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Die Rente muss eine Bürgerversicherung sein, d.h. alle Erwerbstätigen- und Kapitaleinkommen sollen einbezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze muss nach oben abgeschafft werden. Damit erübrigt sich der Zwang zur privaten Vorsorge und wäre ein Ruhestand in Würde möglich. Riester-Verträge sollten in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden.

Gleichzeitig müssen wir den Kampf für ein würdiges Leben im Alter mit dem Kampf für eine sozialistische Umwälzung der Wirtschaft verbinden, denn nur eine auf der Planwirtschaft fußende Gesellschaft, kann die Bedürfnisse aller Menschen befriedigen und damit die Armut und Ausbeutung beenden. Erster Schritt: Banken und Versicherungen, die vom staatlich subventionierten Riester-Schwindel profitieren und sich für ihre Überschüsse jetzt durch eine Privatisierung der Bundesautobahnen rentable Anlagemöglichkeiten erhoffen, müssen vergesellschaftet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden.

1 Statistisches Bundesamt, Armutsgefährdung;
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialberichterstattung/Tabellen/05AGQ_ZVBM_Erwerbsst.html
2 Statistisches Bundesamt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Dezember 2016;
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Grundsicherung/Tabellen/2016_03_BQ4_BL_Empf_OrtderLeistAlterGeschl.html
3 Sozialpolitik aktuell in Deutschland, Entwicklung der Standardrente netto vor Steuern, nominal und preisbereinigt 1990 – 2015;
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII38.pdf
4 Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen, 2016, S. 123;
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238700/publicationFile/62588/03_rv_in_zeitreihen.pdf
5 Bundesministerium für Finanzen, 11. Existenzminimumbericht;
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2016/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-existenzminimumbericht.html
6 Deutsche Rentenversicherung, Durchschnittseinkommen;
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/CD/durchschnittseinkommen.html
7 Deutsche Rentenversicherung, Rentenniveau;
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Rente/_%20rentenniveau/rentenniveau.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=Rentenniveau
8 Sozialpolitik aktuell in Deutschland, Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern 1990 – 2030
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII37.pdf
9 Bündnis Rente zum Leben, Bündnisplattform;
http://www.rente-zum-leben.de/Rente-zum-Leben_Plattform_170406-2.pdf
10 ZDF, Beitrag: Steuermilliarden für Riester-Rente – Totgesagte leben länger?
https://www.zdf.de/assets/manuskript-steuermilliarden-bei-der-riester-rente-100~original?cb=1480747652218
11 Nachdenkseiten, Albrecht Müller; Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Wahrheit ein Versicherungswirtschaftsstärkungsgesetz; http://www.nachdenkseiten.de/?p=37864

 

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