Kategorie: Theorie

Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates

Da es im Folgenden darum geht, meine Lektüre der Schrift von Friedrich Engels zu dokumentieren und den Leser auf diese Weise mit ihr bekannt zu machen, werde ich den Text ausgiebig zitieren und auf eigene Kommentare verzichten. Teil I



1. Die Absicht von Engels


Manches wird behandelt, als sei es uns von Natur so im Gesicht festgewachsen wie unsere Nase. Solches gilt für die Familie, das Privateigentum und den Staat. Von der Familie gilt die weit verbreitete Überzeugung, sie seit eh und je die Keimzelle der menschlichen Gesellschaft gewesen. Bezüglich dem Privateigentum hat sich die kaum ausrottbare Überzeugung gebildet, dass es aus der menschlichen Natur gar nicht wegzudenken sei. Und vom Staat hegt man die Meinung, dass ohne ihn das Zusammenleben der menschlichen Gattung dem Chaos und der Willkür ausgeliefert sei. Nach dem Ursprung der Familie forschen zu wollen, ist, so scheint es, gänzlich absurd, denn wie soll man nach dem geschichtlichen Ursprung einer Institution fragen können, die ja nichts weniger als natürlich ist? Gar nach dem Ursprung des Privateigentums zu fragen, spricht nicht schon allein das dafür, dass man der Ansicht ist, man könne sich die menschliche Gesellschaft auch jenseits des Privateigentums vorstellen? Und setzt sich der, der nach dem Ursprung des Staates fragt, nicht dem Verdacht aus, er wolle Chaos verbreiten und für Gesetzlosigkeit plädieren? Diese Zweifel führen auf den Punkt, denn Engels will genau dies: Er will erstens die Natürlichkeit der Familie in Zweifel ziehen, und er sieht durchaus Weisen des menschlichen Zusammenlebens, die nicht der bürgerlichen Familie entsprechen. Er will für das Gemeineigentum die Lanze brechen und tritt ganz und gar nicht für den Fortbestand des Privateigentums an den gesellschaftlichen Produktionsmitteln und am Boden ein. Und er sieht im Staat durchaus nicht "die Wirklichkeit der sittlichen Idee" (Hegel), sondern das "Eingeständnis, daß ... die Gesellschaft", deren jeweiliges Produkt der Staat ist, "in einem unlösbaren Widerspruch mit sich selbst verwickelt" ist bzw. dass "sie sich in unversöhnliche Gegensätze gespalten hat" (Friedrich Engels: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats. MEW 21, S.165). So dass es ihm, wenn er nach dem "Ursprung" des Staates fragt, darum geht, herauszufinden, aus welchem "unlösbaren Widerspruch" dieser sich jeweils ableitet. Gerade in diesem Belang ist die Ansicht von Engels im Übrigen ganz eindeutig und klar: "Die Zusammenfassung der zivilisierten Gesellschaft ist der Staat, der in allen mustergültigen Perioden ausnahmslos der Staat der herrschenden Klasse ist und in allen Fällen wesentliche Maschine zur Niederhaltung der unterdrückten, ausgebeuteten Klasse bleibt" (MEW, S.170f). Womit wir denn bei dem wären, was Engels mit seiner Schrift letztlich beabsichtigt. Er beabsichtigt nämlich, die Zivilisation von ihrem sie "zusammenfassenden" Ergebnis her zu betrachten: dem Staat. Er beabsichtigt darzustellen, wie die Geschichte der Zivilisation an den Punkt gelangt ist, wo sich die "herrschende Klasse" und die "unterdrückte Klasse" derart unversöhnlich gegenüberstehen, dass der Staat als "wesentliche Maschine zur Niederhaltung der unterdrückten, ausgebeuteten Klasse" unumgänglich nötig geworden ist. Und er beabsichtigt darzustellen, welche Rolle bei dieser Entwicklung die Familie und das Privateigentum gespielt haben. Dass dabei nicht davon abgesehen werden kann, dass die Institution der Familie bei der "Niederhaltung der unterdrückten, ausgebeuteten Klasse" mitwirkt, ist selbstverständlich. Und dass ihr dadurch der Heiligenschein geraubt wird, der ihr besonders vom Bürgertum aufs Haupt gesetzt worden ist, ist davon die notwendige Folge. Zumal Engels ja auch genauestens aufweist, wie die Durchsetzung des Privateigentums mit der Entstehung der Familie als Institution in Zusammenhang gebracht werden muss. Wenn man sich nun vor Augen führt, welche "Dinge" die "Zivilisation" nach Engels "vollbracht" hat, dann wird einem gleichzeitig klar, wozu dem Bürgertum die Heiligsprechung der Familie immer gedient hat. Und was war das, was sie "vollbrachte", als sich das Privateigentum durchsetzte? Dass sich die "schmutzigsten Triebe und Leidenschaften der Menschen" "auf Kosten" ihrer "anderen Anlagen" zur Entfaltung bringen konnten. "Die platte Habgier", sagt Engels, "war die treibende Seele der Zivilisation von ihrem ersten Tag bis heute. Reichtum und abermals Reichtum und zum drittenmal Reichtum, Reichtum nicht der Gesellschaft, sondern" des "einzelnen lumpigen Individuums" (MEW 21, S.171). Wozu hat also die Heiligsprechung der Familie gedient? Sie hat zur Ablenkung davon gedient, dass die bürgerliche Gesellschaft den eben angedeuteten Prozess der Pervertierung der Anlagen der menschlichen Gattung zur Vollendung geführt hat. Und worin besteht diese Vollendung? Letztlich in der Heiligsprechung der "platten Habgier" des "einzelnen lumpigen Individuums". Die bürgerlicher Gesellschaft bringt es also fertig, zur gleichen Zeit zweierlei heilig zu sprechen: sowohl die Familie als auch die "Habgier". Diese doppelzüngige Niedertracht hat sicherlich ihre sie bedingende Grundlage in der "weltgeschichtlichen Niederlage des weiblichen Geschlechts" (MEW 21, S.61) beim "Umsturz des Mutterrechts" (ibid).

2. Die Entstehung der Familie und die "weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts"

Worin hat diese "Niederlage" bestanden? Darin, wie Engels sagt, dass der "Mann auch im Hause" "das Steuer ergriff", dass die Frau "entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung" wurde. "Diese erniedrigte Stellung der Frau, wie sie namentlich bei den Griechen der heroischen und noch mehr der klassischen Zeit offen hervortritt, ist allmählich beschönigt und verheuchelt" (ibid) worden. Aber wie ist es dazu gekommen? Dazu muss der "Ursprung" der Familie untersucht werden, denn die Familie im heutigen Sinn - basierend auf der monogamen Ehe! - hat es nicht von Anfang an gegeben. Ebenso nicht die Knechtung und die Entwürdigung der Frau.

Nun ist es selbstverständlich so, dass es keine schriftlichen Zeugnisse über die Frühformen des menschlichen Zusammenlebens gibt. Man ist darauf angewiesen, von solchen Formen auszugehen, die bis heute überlebt haben, auch wenn sie jetzt zivilisatorisch überprägt sein mögen. Engels bezieht sich in dieser Hinsicht auf die Forschungen seiner Zeit und da insbesondere auf Lewis H. Morgans "Ancient Society" (London 1877). "Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates" ist kurz darauf 1884 in der ersten Auflage erschienen. Unmittelbarer Anlass dazu war, dass Engels im Nachlass von Marx entsprechende umfangreiche Notizen fand, die darauf drängten, ausgewertet zu werden. Die Schrift von Engels dient u.a. diesem Zweck.

Morgan hatte bei den Irokesen ein Verwandtschaftssystem entdeckt, das mit den heute üblichen Familienbeziehungen offensichtlich nichts zu tun hat. "Der Irokese nennt nicht nur seine eignen Kinder, sondern auch die seiner Brüder, seine Söhne und Töchter; und sie nennen ihn Vater. Die Kinder seiner Schwestern dagegen nennt er seine Neffen und Nichten, und sie ihn Onkel. Umgekehrt nennt die Irokesin, neben ihren eignen Kindern, diejenigen ihrer Schwestern ihre Söhne und Töchter, und diese nennen sie Mutter. Die Kinder ihrer Brüder dagegen nennt sie Neffen und Nichten, und sie heißt ihre Tante. Ebenso nennen die Kinder von Brüdern sich untereinander Brüder und Schwestern, desgleichen die Kinder von Schwestern. Die Kinder einer Frau und die ihres Bruders nennen sich gegenseitig Vettern und Kusinen. Und dies sind nicht bloß leere Namen, sondern Ausdrücke tatsächlich geltender Anschauungen von Nähe und Entferntheit, Gleichheit und Ungleichheit der Blutsverwandtschaft; ..." (MEW 21, 36). So kommt es zu einem "vollständig ausgearbeiteten Verwandtschaftssystem", "das mehrere hundert verschiedne Verwandtschaftsbeziehungen eines einzelnen Individuums auszudrücken imstande ist" (ibid).

Das auf den Sandwichinseln in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gefundene Verwandtschaftssystem schien noch ursprünglicher zu sein. "Dort nämlich sind alle Geschwisterkinder, ohne Ausnahme, Brüder und Schwestern, und gelten für die gemeinsamen Kinder, nicht nur ihrer Mutter und deren Schwestern, oder ihres Vaters und dessen Brüder, sondern aller Geschwister ihrer Eltern ohne Unterschied" (MEW 21, S.37).

"Die eben erwähnten Verwandtschaftssysteme und Familienformen unterscheiden sich von den jetzt herrschenden dadurch, daß jedes Kind mehrere Väter und Mütter hat. Bei dem amerikanischen Verwandtschaftssystem ... können Bruder und Schwester nicht Vater und Mutter desselben Kindes sein; das hawaiische Verwandtschaftssystem aber setzt eine Familie voraus, in der dies im Gegenteil die Regel war" (ibid).

"Die hergebrachte Vorstellung kennt nur die Einzelehe, daneben die Vielweiberei eines Mannes, allenfalls noch die Vielmännerei einer Frau ... Das Studium der Urgeschichte dagegen führt uns Zustände vor, wo Männer in Vielweiberei und gleichzeitig Weiber in Vielmännerei leben und die gemeinsamen Kinder daher auch allen gemeinsam gelten; ... Indem Morgan auf diese Weise die Geschichte der Familie rückwärts konstruiert, kommt er in Übereinstimmung mit der Mehrzahl seiner Kollegen auf einen Urzustand, wo unbeschränkter Geschlechtsverkehr innerhalb eine Stammes herrschte, so daß jede Frau jedem Mann und jeder Mann jeder Frau gleichmäßig gehörte" (MEW 21, S.38f).

Trifft das zu, dann ist es also nichts mit der "Paarungsehe" als ursprünglicher Form des geschlechtlichen Zusammenlebens, nichts mit der Monogamie, die das Geschlechterverhältnis in der Familie regeln soll. Insgesamt also nichts mit der Familie als sozusagen natürliche menschliche Lebensform.

Aber was heißt das denn: "regelloser Geschlechtsverkehr"? "Daß die jetzt oder zu einer früheren Zeit geltenden Verbotsschranken nicht gegolten haben" (MEW, S.42). Nichts anderes! Woraus folgt, dass die Eifersucht "eine relativ spät entwickelt Empfindung ist" (ibid). Und dass die "Vorstellung der Blutschande" sich ebenfalls später entwickelt haben muss. "Nicht nur waren Bruder und Schwester ursprünglich Mann und Frau, auch der Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und Kindern ist noch heute bei vielen Völkern gestattet". "Ehe die Blutschande erfunden war (und sie ist eine Erfindung, und zwar eine höchst wertvolle), konnte der Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und Kindern nicht abschreckender sein als zwischen andern Personen, die verschiednen Generationen angehören, und das kommt doch heute selbst in den philiströsesten Ländern vor, ..." (ibid).

"Mir scheint vielmehr", so das Fazit von Engels, "daß alles Verständnis der Urzustände unmöglich bleibt, solange man sie durch die Bordellbrille anschaut" (MEW 21, S.43).

Der Vorgang nun, durch welchen es zur "Paarungsehe" und später dann zur Monogamie kommt, besteht in der Veränderungen der Art, dass der "Kreis, den das gemeinsame Eheband umfaßt und der ursprünglich sehr weit war, sich mehr und mehr verengert ..." (MEW 21, S.38). Die entsprechenden Vorstufen zur "Paarungsehe" im engeren Sinne sind nach Morgan die "Blutsverwandtschaftsfamilie" und die "Punaluafamilie" (siehe MEW 21, S.43ff). Ist es im Falle der ersten so gewesen, dass zwischen Eltern und Kindern der Geschlechtsverkehr untersagt ist, so ist es im zweiten Fall so, dass nicht nur Eltern und Kinder vom gegenseitigen Geschlechtsverkehr ausgeschlossen sind, sondern dass nun auch der Geschlechtsverkehr von Bruder und Schwester untersagt ist.

"Keine Frage, daß Stämme, bei denen die Inzucht durch diesen" zweifachen "Fortschritt beschränkt wurde, sich rascher und voller entwickeln mußten als die, bei denen" z.B. "die Geschwisterehe Regel und Gebot blieb. Und wie gewaltig die Wirkung dieses Fortschritts empfunden wurde, beweist die aus ihm unmittelbar entsprungene ... Einrichtung der Gens, die die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung aller Barbarenvölker der Erde bildet und aus der wir in Griechenland und Rom unmittelbar in die Zivilisation hinübertreten" (MEW 21, S.45). Keine Frage auch, dass sich Engels hier als bekennender Darwinist zeigt. Sein Argument ist: Es wird sich diejenige Form des Geschlechterverhältnisses durchsetzen, die die günstigste Erbanlagendurchmischung gewährleistet. Und Letzteres kann nur ein Geschlechterverhältnis sein, das die "Inzucht" - in welcher Art auch immer - ausschließt. Aus diesem Grunde war die Auflösung des Urzustandes mit "regellosem Geschlechtsverkehr" notwendig bzw. aus diesem Grunde musste erstens der Geschlechtsverkehr unter Eltern und Kindern und zweitens auch der Geschlechtsverkehr unter Geschwistern ausgeschlossen werden.

"Bei dieser wachsenden Verwicklung der Eheverbote wurden Gruppenehen mehr und mehr unmöglich; sie wurden verdrängt durch die Paarungsfamilie. Auf dieser Stufe lebt ein Mann mit einer Frau zusammen, jedoch so, daß Vielweiberei und gelegentliche Untreue Recht der Männer bleibt, ... während von den Weibern für die Dauer des Zusammenlebens meist strenge Treue verlangt und Ehebruch grausam bestraft wird" (MEW 21, S.52). "Die Entwicklung der Familie in der Urgeschichte besteht somit in der fortwährenden Verengerung des ursprünglich den ganzen Stamm umfassenden Kreises, innerhalb dessen eheliche Gemeinschaft zwischen den beiden Geschlechtern besteht. Durch fortgesetzte Ausschließung erst näherer, dann immer entfernterer Verwandten, zuletzt selbst bloß angeheirateter, wird endlich jede Art von Gruppenehe praktisch unmöglich, und es bleibt schließlich das eine, einstweilen noch lose verbundene Paar übrig ... " (ibid).

Die "Paarungsfamilie" löst sich aber zunächst noch nicht aus der "Gens" heraus. Der Begriff der "Gens" ist dabei von entscheidender Bedeutung, da der Staat aus der Abschaffung der "Gentilverfassung" entsteht.

Was ist die "Gens", die für Engels nach Morgan überdies die "Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung aller Barbarenvölker" ist und aus der wir dann "in Griechenland und Rom in die Zivilisation hinübertreten"? Sie ist anfangs die gesellschaftliche Organisation durch die mütterliche Abstammungslinie. Wie kommt diese zustande? Dadurch, dass es bei allen Formen der Gruppenfamilie" "ungewiß" ist, "wer der Vater eines Kindes ist", aber gewiss, "wer seine Mutter". "Wenn sie auch alle Kinder der Gesamtfamilie ihre Kinder nennt und Mutterpflichten gegen sie hat, so kennt sie doch ihre leiblichen Kinder unter den andern. Es ist also klar, daß, so weit Gruppenehe besteht, die Abstammung nur von mütterlicher Seite nachweisbar ist, also nur die weibliche Linie anerkannt wird" (MEW 21, S.47). Also gilt für die "Gens" am Anfang das, was Bachofen 1861 das "Mutterrecht" nennt. Da die "Paarungsfamilie" noch zu schwach und unbeständig ist, um einen eigenen Haushalt verlässlich über längere Zeit zu führen, steht die Haushaltung unter der Herrschaft der Mutter. "Kommunistischer Haushalt", also gemeinsamer Haushalt all derer, die von derselben Mutter abstammen, "bedeutet aber Herrschaft der Weiber im Hause, wie ausschließliche Anerkennung einer leiblichen Mutter bei Unmöglichkeit, einen leiblichen Vater mit Gewißheit zu kennen, hohe Achtung der Weiber, d.h. der Mütter, bedeutet" (MEW 21, S.53).

Das ändert sich grundlegend, als in der Alten Welt durch die "Zähmung der Haustiere und die Züchtung von Herden" sich "eine bisher ungeahnte Quelle des Reichtums" entwickelte und "ganz neue gesellschaftliche Verhältnisse" (MEW 21, S.58) geschaffen wurden. "Bis auf die Unterstufe der Barbarei hatte der ständige Reichtum bestanden fast nur in dem Haus, der Kleidung, rohem Schmuck und den Werkzeugen zur Erringung und Bereitung der Nahrung: Boot, Waffen, Hausrat einfachster Art. Die Nahrung mußte Tag um Tag neu errungen werden. Jetzt, mit den Herden der Pferde, Kamele, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine hatten die vordringenden Hirtenvölker - die Arier im indischen Fünfstromland und Gangesgebiet wie in den damals noch weite wasserreicheren Steppen am Oxus und Jaxartes, die Semiten am Euphrat und Tigris - einen Besitz erworben, der nur der Aufsicht und rohesten Pflege bedurfte, um sich in stets vermehrter Zahl fortzupflanzen und die reichlichste Nahrung an Milch und Fleisch zu liefern. Alle früheren Mittel der Nahrungsbeschaffung traten nun in den Hintergrund; ..." (ibid).

"Wem gehörte aber dieser Reichtum? Unzweifelhaft ursprünglich der Gens. Aber schon früh mußte sich Privateigentum an den Herden entwickelt haben. Es ist schwer zu sagen, ob dem Verfasser des sog. ersten Buch Mosis der Vater Abraham erscheint als Besitzer seiner Herden kraft eigenen Rechts als Vorstand einer Familiengemeinschaft oder kraft seiner Eigenschaft als tatsächlich erblicher Vorsteher einer Gens" (ibid).

"Mit der Einführung der Viehzucht, der Metallverarbeitung, der Weberei und endlich des Feldbaus" wurde indes die Stellung des Mannes gegenüber der Frau immer weiter gestärkt. "Nach der damaligen Arbeitsteilung in der Familie" - wir sprechen hier von der "Paarungsfamilie" innerhalb der "Gens"! - "fiel dem Mann die Beschaffung der Nahrung und der hiezu nötigen Arbeitsmittel, also auch das Eigentum an diesen letzteren zu; ... Nach dem Brauch der damaligen Gesellschaft also war der Mann ... Eigentümer der neuen Nahrungsquelle, des Viehs, und später" all der neuen "Arbeitsmittel" (MEW 21, S.59). "Nach dem Brauch derselben Gesellschaft" (ibid) - es handelt sich hier um die mütterliche "Gens"! - konnten aber seine Kinder nicht von ihm erben. Denn nach der "Gentilverfassung" mit "Mutterrecht" hatten nach dem Tod des Mannes seine Herden "zunächst an seine Brüdern und Schwestern und an die Kinder seiner Schwestern oder an die Nachkommen der Schwestern seiner Mutter" (ibid) überzugehen, derweil seine eigenen Kinder vom Erbe ausgeschlossen waren. Es kam, wie es kommen musste: Da der Mann eine aus ökonomischer Sicht "wichtigere Stellung" als die Frau erlangt hatte, nutzte er seine "verstärkte Stellung" dazu, die "Erbfolge" (MEW 21, S.60) umzustoßen. Die "Revolution", der Umsturz also der bis dahin geltenden Regeln, bestand darin, "daß in Zukunft die Nachkommen der männlichen Genossen in der Gens" blieben, "die der weiblichen aber ausgeschlossen" wurden und in die "Gens ihres Vaters übergingen". "Damit war die Abstammungsrechnung in weiblicher Linie und das mütterliche Erbrecht umgestoßen, männlich Abstammungslinie und väterliches Erbrecht eingesetzt" (MEW 21, S.60).

"Der Umsturz des Mutterrechts war die weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts. Der Mann ergriff das Steuer auch im Hause, die Frau wurde entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung" (MEW 21, S.61).

Welche Rolle spielt dabei die "Paarungsehe", die noch nicht die uns bekannte monogame Ehe ist, wohl aber genealogisch betrachtet deren Vorläufer? Sie ist - da durch sie die Gruppe schon ansatzweise "auf ihre letzte Einheit, ihr zweiatomiges Molekül" "herabgebracht" (MEW 21, S.57) war - der Hebel, den die Männer aufgrund der ökonomischen Umwälzungen dazu benutzen konnten, das "Mutterrecht" zu stürzen und an seine Stelle das "väterliche Erbrecht" zu stellen. Wobei beides zusammen zur auf Monogamie beruhenden patriarchalischen Familie führte, also zu der Familienform, die sich als bürgerliche Familie bis in unsere Zeit am Leben hielt.

Gleichwohl ist bis jetzt ein äußerst wichtiger Punkt ausgelassen worden. Ich meine die Sklaverei. Wie entstand sie? Engels gibt die Auskunft: "Die Familie vermehrte sich nicht ebenso rasch wie das Vieh. Mehr Leute wurden erfordert, es zu beaufsichtigen" (MEW 21, 59). Es kommt hinzu, dass der um sich greifende Ackerbau, die Fortschritte der Metallverarbeitung usw. eine gesteigerte Produktion von Naturerzeugnissen veranlassten, welche eine über die Familienmitglieder hinausgehende Anzahl von Arbeitskräften erforderte. Zu diesem Zweck eignete sich "der kriegsgefangene Feind", "der sich ... ebensogut fortzüchten ließ wie das Vieh selbst" (ibid). So entstand das "Menschenvieh" (MEW 21, S.58) - die Sklaven.

Was bedeutet nun in diesem Zusammenhang das Wort "familia"? "Das Wort familia bedeutet ursprünglich nicht das aus Sentimentalität und häuslichem Zwist zusammengesetzte Ideal des heutigen Philisters; es bezieht sich bei den Römern anfänglich gar nicht einmal auf das Ehepaar und dessen Kinder, sondern auf die Sklaven allein. Famulus heißt ein Haussklave, und familia ist die Gesamtheit der einem Mann gehörenden Sklaven ... Der Ausdruck wurde von den Römern erfunden, um einen neuen gesellschaftlichen Organismus zu bezeichnen, dessen Haupt Weib und Kinder und eine Anzahl Sklaven unter römischer väterlicher Gewalt, mit dem Recht auf Tod und Leben aller, unter sich hatte" (MEW 21, S.61).

Wozu dient also - wenn man die Römer heraushebt - die Familie? Sie dient dazu, das "väterliche Erbrecht" auf ganzer Linie durchzusetzen. Und weil es dazu gehört, dass es sicher sein muss, dass der Mann der Vater der Kinder ist, erfordert dies - jedenfalls auf der Seite der Frau! - strengste Monogamie. Ineins damit wird durch die Familie das Privateigentum an den Produktionsmitteln - Boden, Vieh, Arbeitsmittel und menschlicher Arbeitskräfte - durchgesetzt. Sie beruht somit sowohl auf der "weltgeschichtlichen Niederlage des weiblichen Geschlechts" als auch auf der Sklaverei. Engels zitiert hierzu Marx, dessen Worte - wie es immer bei ihm ist - nichts an Deutlichkeit vermissen lassen: "Die moderne Familie enthält im Keim nicht nur Sklaverei (servitus), sondern auch Leibeigenschaft, da sie von vornherein Beziehung hat auf Dienste für Ackerbau. Sie enthält in Miniatur alle die Gegensätze in sich, die sich später breit entwickeln in der Gesellschaft und in ihrem Staat" (ibid).

Teil II

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