Kategorie: Deutschland

Das Attentat in Würzburg

Bei dem Messerattentat in Würzburg am 25. Juni ermordete ein Mann drei Frauen und verletzte weitere neun Menschen zum Teil schwer. Diese Tat erschütterte die Stadt und hinterlässt eine große Trauer um die Verstorbenen. Der Grund für diesen Gewaltausbruch wird derzeit noch untersucht, wobei man schon jetzt ein Versagen der Gesundheits- und Migrationspolitik erkennen kann.

Bild: derfunke


Der Täter ging in ein Kaufhaus am Barbarossaplatz in der Innenstadt und ließ sich von einer Verkäuferin die Haushaltswaren zeigen. Dabei nahm er ein Messer und stach auf die in nächster Nähe stehenden Menschen ein. So ermordete er drei Frauen im Alter von 24, 49 und 82 Jahren. Ein Kaufhausdetektiv wollte ihn an der Flucht hindern und wurde dabei gebissen. Der Attentäter entkam aus dem Kaufhaus. Auf der Straße verletzte er neun weitere Menschen zum Teil lebensgefährlich. Zunächst hat sich ihm der Asylbewerber Chia Rabiei aus dem Iran entgegengestellt. Weitere Passanten versuchten den Attentäter mit Stühlen und Stangen aufzuhalten und drängten ihn in eine Seitenstraße. Schließlich wurde der Täter von der Polizei durch einen Beinschuss außer Gefecht gesetzt und verhaftet.

Vorgeschichte des Attentäters

Der Attentäter Abdirahman J. ist ein 24-jähriger Mann aus Somalia und befindet sich seit über fünf Jahren, als subsidiär Schutzberechtigter in Deutschland. Nach den Angaben eines seiner Ex-Mitbewohner, soll er zwischen 2008 und 2009 als Kindersoldat der Terrormiliz al-Shabaab bei Kampfeinsätzen beteiligt gewesen sein. Erst im Januar 2021 wurde dies den Behörden gemeldet. Diese stellten das Verfahren jedoch ein, da der Attentäter von Würzburg zu diesen Zeitpunkt Minderjährig und somit strafunmündig war.
Im Jahr 2018 wurde J. zusammen mit einem Freund aus Afghanistan bei der Hetzjagd in Chemnitz von Rechtsextremen verprügelt. Eine Journalistin der DW Kulturredaktion interviewte ihn daraufhin. Dort gab er an, dass er sich in der Stadt nicht mehr sicher fühle und bat nach dem Gespräch um eine Jobvermittlung in Westdeutschland. Seit 2019 wohnt er in Würzburg, zuletzt in einer Wohnungslosenunterkunft in Würzburg-Zellerau.
Den Strafbehörden war J. schon seit längerem bekannt. Vor sechs Jahren gab es eine Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft, dabei erlitten er und sein Kontrahent leichte Schnittverletzungen. Das Verfahren wurden aufgrund von widersprüchlichen Angaben der Beteiligten eingestellt. Am 12. und 13. Januar dieses Jahres bedrohte J. seinen Mitbewohner mit einem Messer und kam deshalb für eine Woche in eine psychiatrische Klinik. Am 14. Juni stellte er sich auf eine Straße und stieg auf den Beifahrersitz eines Autos ein und schwieg dabei. Danach war er für einen Tag wieder in einer Psychiatrie-Klinik, die J. jedoch am nächsten Tag auf eigenen Wunsch verließ.

Versagen der Gesundheitspolitik

Wenige Monate vor der Tat entschieden die Behörden entgegen dem Rat der behandelnden Ärzte, dem psychisch kranken Menschen keinen Betreuer zur Seite zu stellen. Die Stadt Würzburg gab an, dass im Juni ein erneutes Betreuungsverfahren eingeleitet worden sei, dieses war aber zum Tatzeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Zehn Tage vor der Tat sahen die Ärzte es als nicht notwendig an J. in eine Psychiatrie einzuweisen. Der Pflichtverteidiger Hans-Jochen Schrepfer sieht in den Sprachproblemen einen Grund für diese Fehleinschätzung. Der Somalier wurde in der Psychiatrie ohne einen Dolmetscher behandelt. Der Sprecher des Bezirks Unterfranken, der die Klinik leitet, gab an das er sowohl Deutsch als auch Englisch gut verstanden hat. Wobei Schrepfer dabei kritisierte, dass sein Mandat begrenzte Sprachkenntnisse aufweist und eine Anamnese ohne Dolmetscher sehr problematisch sei.
Weshalb der Attentäter keine psychologische Behandlung bekam, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Wir wissen aber, dass in Deutschland Therapieplätze schon seit einigen Jahren Mangelware sind. Das hat sich durch die Corona Pandemie drastisch verschlimmert. Flüchtlinge mit psychischen Problemen brauchen eine Betreuung und keine Verwahrung in Gemeinschaftsunterkünften oder Obdachlosenheimen. Horst Seehofer sagte dazu: „Wenn ein junger Mann sechs Jahre in einem Obdachlosenheim lebt, ohne dass jemand hinschaut und sich kümmert, dann kann ich mit unserer Politik nicht zufrieden sein, da fehlt es am Bewusstsein.“ Das ist eine Erkenntnis, die man nur mit Heuchelei beschreiben kann. So steht er doch an der Spitze des von einer rechten Demagogie gezeichneten bürgerlichen Staates.

Sozialchauvinismus ist keine Lösung!

Die SPD, namentlich Franziska Giffey, fordert nun konsequentere Abschiebungen von Straftätern. Dass sie damit im Einklang mit rechten Demagogen steht, stört ihre Partei eher weniger. Ihrer Meinung nach würde man sein Recht auf Asyl verwirken, wer Menschen vergewaltigt oder ermordet. Wir sind dagegen, dass das Asylrecht gegen das Strafrecht ausgespielt wird. Alle in der Bundesrepublik lebenden Menschen müssen ein unbeschränktes Bleiberecht haben. Straffällige müssen nach den Vorgaben des Strafrechts verurteilt und nicht abgeschoben werden.
Wir stellen uns gegen diesen durchsichtigen Versuch, die Arbeiterklasse durch eine weitere rassistische Kampagne zu spalten. Gegen die demagogische Vermischung von Straftaten mit dem Asylrecht, für den sofortigen Stopp aller Abschiebungen!
Die Ursache von Flucht und Vertreibung begründen sich durch Kolonialismus und Imperialismus und sind Teil des Kapitalismus. Kriege und die Ausbeutung von Ländern wie Somalia sind von der herrschenden Klasse gewollt, genauso verhält es sich mit dem politischen Islam, welcher besonders durch die Unterstützungen des US-Imperialismus erstarken konnte.
Wir müssen uns im Kampf gegen Kriminalität jeglicher Art international organisieren und die Ursachen von Verelendung, Wohnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit bekämpfen.

 

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