Kategorie: Kapital und Arbeit

Für die Abschaffung von Leiharbeit und Werkverträgen!

Längst sind in diesem Lande Millionen abhängig Beschäftigte nicht mehr nur der "normalen" und "alltäglichen" kapitalistischen Ausbeutung durch Lohnarbeit ausgesetzt, sondern schlagen sich mit prekären Beschäftigungsformen wie Leiharbeit und Werkverträgen mit Hungerlöhnen, Rechtlosigkeit und frühkapitalistischen Hire-and-Fire-Zuständen durch das Arbeitsleben.


Während sich die Bundesregierung derzeit über ein bisschen Regulierung solcher Arbeitsverhältnisse zankt, stellen wir fest: Diese Zustände lassen sich nicht regulieren oder humanisieren, sondern gehören abgeschafft. Dies ist auch eine zentrale Botschaft zum bevorstehenden 1. Mai, dem internationalen Kampftag der Arbeiterbewegung. Wir dokumentieren hier eine Resolution an diverse Landesverbände der Linksjugend ['solid] zum Thema.

Leiharbeit und Werkverträge grundsätzlich

Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer beträgt hier gerade mal drei Monate. Die reale Übernahmequote in Festanstellung liegt bei etwa sieben Prozent. Von einer "Brücke" in den ersten Arbeitsmarkt oder einem "Klebeeffekt" im Einsatzbetrieb kann also keine Rede sein.

Leiharbeit, Werkverträge und Klassenkampf

Leiharbeit und Werkverträge sind einerseits als Förderung prekärer Arbeit zu verstehen, desweiteren ist die Spaltung der ArbeiterInnen in eine Subbelegschaft zu benennen und zu verurteilen. Weil LeiharbeiterInnen und WerkvertragsarbeiterInnen keinen Arbeitsvertrag mit dem Einsatzbetrieb (Entleihbetrieb), sondern mit der Zeitarbeitsfirma eingehen, bestehen keinerlei Rechte der Leiharbeiter*innen und Werkvertragsarbeiter*innen bei der Gestaltung betrieblicher Interessen wie z.B. die Teilnahme an Betriebsratswahlen.

Ferner werden in nicht wenigen Betrieben diese Klassenunterschiede genutzt, um die ArbeiterInnen gegeneinander auszuspielen. „Schau da, diese LeiharbeiterInnen – verzichte bei der nächsten Tarifrunde besser auf Forderungen oder aber Du wirst auch einer von denen!“ sollte als exemplarischer Dialog ausreichen um darzustellen, welche Instrumente die KapitalistInnen hierbei in den Händen halten, um Druck auf die Stammbelegschaft auszuüben und so ihre eigenen Interessen gegenüber der ArbeiterInnenklasse durchzusetzen.

Rolle der Gewerkschaften

Wie soll man sagen? Enttäuschend? Gewerkschaften sind entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Interessen der über eine Millionen LeiharbeiterInnen und WerkvertragsarbeiterInnen durchzusetzen.

Kleiner Exkurs

Es galt einst der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ (verankert im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz) und in der Tat war vor 2001 Leiharbeit finanziell gesehen gar nicht mal so schlecht. Man war einfach nur ArbeiterIn zweiter Klasse – hat aber in der Regel genug verdient, um sich bzw. die Familie zu ernähren. Doch mit der Agenda 2010 erfolgte eine zweifelhafte Abänderung des entsprechenden Paragraphen in „Gleiches Geld für gleiche Arbeit, außer Tarifverträge regeln etwas anderes“.

Bis zu diesem Zeitpunkt galten die Tarife der Entleihbetriebe, um zu gewährleisten, dass man tatsächlich denselben Lohn in Anspruch nehmen konnte. Wolfgang Clement allerdings, von 2002 bis 2005 Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, veranlasste diese Gesetzesänderung und ermöglichte es damit, durch Tarifverträge den Gleichbehandlungsgrundsatz zu unterwandern. Als Lohn für diese Politik wurde er nach seiner Zeit als Minister Aufsichtsratsmitglied von Adecco, einer der größten Zeitarbeitsfirmen der Republik.

Diese Unterwanderung erfolgte durch Tarifverträge einer "Christlichen Gewerkschaft" mit den Arbeitgeberverbänden, doch Jahre später wurde festgestellt: diese "Gewerkschaft" war niemals „tariffähig“ (nicht in der juristischen Ausgangslage den Vertretungsanspruch für LeiharbeiterInnen zu rechtfertigen). Nach höchstrichterlicher Feststellung dieser Tarifunfähigkeit nahm sich der DGB der Sache an und schloss neue Tarifverträge mit den ArbeitgeberInnenverbänden.

Dem aktuellen Tarifvertrag zu verdanken sind beispielsweise Lohnunterschiede von bis zu 45 Prozent gegenüber den festangestellten KollegInnen oder die Führung eines Arbeitszeitkontos in Verbindung mit einer „individuellen monatlichen Arbeitszeit“. Bezahlt wird dann nur auf der Grundlage dieser „individuellen monatlichen Arbeitszeit“ unabhängig von der realen Arbeitszeit.

Ein Beispiel

Ein Beschäftigter arbeitet 43 Stunden pro Woche, die „individuelle“ Zeit beträgt allerdings nur 35 Stunden, also werden auch nur diese ausgezahlt. Die restlichen Stunden wandern auf ein Arbeitszeitkonto. Dessen Auszahlung erfolgt bei Ende des Vertrages, in 93 Prozent aller Fällle wird der Betrag aber vom Jobcenter einkassiert, weil auf Leiharbeit eben nunmal entweder die Arbeitslosigkeit oder Übernahme erfolgt. Gleichzeitig rutscht man durch diese Differenzen in vielen Fällen unter das Existenzminimum ab und benötigt Sozialleistungen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Glücklicherweise stehen 2017 neue Tarifverhandlungen an. Somit bricht der Zeitraum an, um diesbezüglich öffentlichen Druck auszuüben. Auch als Wahlkampfthema zur Bundestagswahl 2017 eignet sich das Thema aus klassenkämpferischer Sicht sehr gut.

Jedoch befinden sich die Gewerkschaften auch in einer Zwickmühle, weil sie nicht nur die Interessen der Minderheit verankerten LeiharbeiterInnen und WerkvertragsarbeiterInnen durchzusetzen haben, sondern überwiegend die Stammbelegschaft zu vertreten haben. Diese Zwickmühle kann zu einer weiteren Spaltung der Belegschaft führen. Viele in der Stammbelegschaft befürchten, dass sie bald auch zu den LeiharbeiterInnen und/oder WerkvertragsarbeiterInnen zählen bzw. nehmen aus Sorge um die Konkurrenz von LeiharbeiterInnen und WerkvertragsarbeiterInnen auch geringere Löhne in Kauf.

Zudem ist der gewerkschaftliche Dachverband DGB selbst an einigen Zeitarbeitsfirmen beteiligt, so etwa an der Weitblick-Personalpartner GmbH. Und er scheint daher bisher nicht gewillt zu sein, hier die Stimmen vieler Werkvertrags- und LeiharbeiterInnen zu erhören. Aus Sicht der Leih- und WerkvertragsarbeiterInnen ist unter derartigen Voraussetzungen von der Gewerkschaftsvertretung de facto nichts zu erwarten.

Rolle der Politik

Angesprochen wurde bereits die Rolle von Wolfgang Clement in seiner Funktion als Wirtschaftsminister und späterer Aufsichtsratsvorsitzender. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD ist eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen vorgesehen. Der von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Gesetzesentwurf wurde aber von der Kanzlerin sowie der CSU torpediert und auf Eis gelegt. Auch wurden bereits einige Reformen angestrebt, die allerdings keinerlei Verbesserung für die von Leiharbeit und Werkverträgen betroffenen ArbeiterInnen brachten.

Rolle der Jobcenter und Arbeitsagenturen

Mit der Agenda 2010 wurde das Monopol der Arbeitsagenturen aufgehoben, die Vermittlung in Arbeit vorzunehmen. Auf einmal sprossen Zeitarbeitsfirmen und private Arbeitsvermittler wie Pilze aus dem Boden, die mit Fördermitteln aus Bundessteuergeldern versehen wurden, um diese Rolle zu übernehmen und in der Folge die Jobcenter/Arbeitsagenturen zu entlasten. Ein Blick in die Jobbörse verdeutlicht: 75 Prozent der Stellenangebote laufen über Leiharbeit und Werkverträge. Die eigentlichen ArbeitsvermittlerInnen, die Fallmanager, haben damit die Möglichkeit bekommen, diese Aufgabe von sich zu schieben, was aufgrund der Überlastung von Jobcentern und Arbeitsagenturen auch allzu gerne in Anspruch genommen wird. Die Vermittlung in Leiharbeit und Werkvertragsarbeit ist damit zum Kernbereich der Jobcenter und Arbeitsämter geworden. Wer sich gegen eine Arbeitsaufnahme in prekäre Arbeitsverhältnisse wehrt, dem werden Sanktionen angedroht.

Zudem werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, um die Werkvertrags- und Leiharbeit als angebliches Werkzeug der Integration in den Arbeitsmarkt zu benutzen. Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Leiharbeit wird mit der Übernahme von bis zu 75 Prozent der Lohnkosten gefördert. Allerdings ist diese Förderung auf sechs Monate beschränkt. Nicht nur der Bundesrechnungshof bemängelt: In den allermeisten Fällen endet mit dem Ende der Förderung auch der Arbeitsvertrag. Das schafft Platz für „Frischfleisch“ aus dem Pool der Langzeitarbeitslosen, der industriellen Reservearmee, und die Förderung beginnt von neuem. Davon profitieren die Zeitarbeitsfirmen, die sich einerseits den Arbeitseinsatz vom Entleihbetrieb vergüten lassen und den Lohn an LeiharbeiterInnen durch Steuergelder begleichen lassen.

Sichtweise der Unternehmerverbände und Entleihbetriebe

Betriebe und Zeitarbeitsfirmen sowie deren ArbeitgeberInnenverbände bezeichnen Leiharbeit als das hervorragende Mittel, um Menschen in Arbeit zu bringen – ungeachtet der Umstände für die Menschen, die in der Leiharbeit und Werkverkvertragsarbeit ihr Leben fristen (müssen). Entleihbetriebe profitieren gleich mehrfach vom Einsatz von Werkvertrags- und LeiharbeiterInnen. Einerseits wird die Stammbelegschaft klein gehalten und insbesondere der Industrie die Möglichkeit gegeben, kurzfristig auf Personal zuzugreifen bzw. verzichten zu können.

Aus kapitalistischer Sicht lohnt sich das Ganze auch. Das geliehene Personal kann als Sachaufwand von der Steuer abgesetzt werden. Innerhalb der Betriebe entsteht dann eine Zwei-Klassengesellschaft, die beliebig gegeneinander ausgespielt werden kann. Sehr beliebt ist die „Übernahmelüge“, also das Versprechen, bei gleichbleibender Leistung in Kürze eine Festanstellung zu erhalten. Das motiviert das unterbezahlte Personal zu Höchstleistungen, was wiederum nicht selten die Stammbelegschaft stört, weil damit deren Arbeitsleistung in Frage gestellt wird. Ebenso ist es den Werkvertrags- und LeiharbeiterInen nicht gestattet, innerbetrieblich an Veranstaltungen wie etwa Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen teilzunehmen.

Durch die damit verbundene personelle Schwächung der Stammbelegschaft fallen auch die Ansprüche, Rechte und Spielräume der Betriebsräte kleiner aus. Alles in allem sind die ArbeitgeberInnen, deren Verbände, die Jobcenter sowie die politischen Instanzen bemüht, diese Form der Unterdrückung gewerkschaftlicher Arbeit aufrecht zu erhalten.

Leiharbeit und Flüchtlinge

Innerhalb kürzester Zeit realisierte die Regierungskoalition eine weitere Koalitionsvereinbarung, welche die Öffnung der Leiharbeit für Flüchtlinge beinhaltet. Argumentiert wird damit, den NeubürgerInnen eine erste Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In der Realität wird dies jedoch so enden, dass sich vermehrt qualifiziertes Personal an Helferstellen wiederfindet.

Auch ist fraglich, ob die Tarifverträge der Leiharbeit auf Geflüchtete Anwendung finden sollen und unter Umständen der Mindestlohn umgangen werden kann. Dies wird aus klassenkämpferischer Sicht in einem Fiasko enden, weil damit eine weitere Spaltung der ArbeiterInnenklasse vollzogen wird. Somit werden den NationalistInnen gerade neue Argumente in die Hand gedrückt, um weiter gegen die Zuwanderung zu protestieren und Teile der Bevölkerung aufzuwiegeln.

Noch ist die Koalitionsvereinbarung nicht umgesetzt, es besteht also noch die Möglichkeit, hier auf die Politik nachhaltig einzuwirken.

Was tun?

Zahlreiche Reformen, die den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen durch die KapitalistInnen nicht zu unterbinden vermochten, beweisen die Unreformierbarkeit dieses Ausbeutungssystems. Ein geschlossener Kampf für die Überwindung von Werkverträgen und Leiharbeit muss stattfinden. Der Jugendverband der DIDF (Föderation der Demokratischen Arbeitervereine/Demokratik İşçi Dernekleri Federasyonu) und ihr Bundesvorstandsmitglied Sevim Dağdelen (MdB DIE LINKE) haben bereits eine Resolution zur Abschaffung von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt.

Wir fordern den Jugendverband der Partei DIE LINKE, linksjugend [’solid] auf, hier nachzuziehen und zusammen mit anderen Verbänden wie der DIDF-Jugend gemeinsam für die Abschaffung von Leiharbeit und Werkverträgen einzustehen. So wäre es möglich, den KapitalistInnen ein wichtiges Werkzeug zur Durchsetzung ihrer Interessen über die Unterwanderung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen und Spaltung der arbeitenden Klasse zu entreißen.

Wichtigste Vorraussetzung für eine Überwindung von Werkverträgen und Leiharbeit ist die Überwindung der Klassenspaltung selbst. Gemeinsam wollen wir Seite an Seite mit allen kämpferischen GewerkschafterInnen und Betroffenen für die gemeinsamen Interessen kämpfen, die nationale Standortlogik überwinden und die Einheit der ArbeiterInnenklasse von unten herstellen. Bei Demonstrationen und Streiks sowie allen Aktionen gegen Werkverträge und Leiharbeit werden wir in direkten Kontakt mit den Betroffenen treten.

Die Überwindung der Klassenspaltung erfordert einen gemeinsamen Kampf der gesamten ArbeiterInnenklasse unabhängig von ihrer Herkunft. Als ersten Schritt für den Aufbau einer fortschrittlichen Jugend- und ArbeiterInnenbewegung, die den Kampf gegen Rassismus mit der sozialen Frage aller Jugendlichen und abhängig Beschäftigten untrennbar verbindet, befürworten wir eine Kooperation mit den Gewerkschaftsjugenden und der DIDF-Jugend. Geflüchtete, die oftmals Opfer von Werkverträgen und Leiharbeit sind, müssen in die Arbeit aktiv einbezogen werden und damit den gleichen Kampf führen wie einheimische Teile der ArbeiterInnenklasse.

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