Kategorie: Kapital und Arbeit

Gastronomie- und Hotelangestellte: Wehrt euch!

Gerade ArbeiterInnen in der Hotellerie sind besonders hart von der derzeitigen Krise betroffen. Die Bruttogehälter für Gastronomie- und Hotellerieangestellte liegen ohnehin nur knapp über dem Mindestlohn.


Viele Betriebe stocken die knappen Gehälter allerdings mit steuerfreien Zuschlägen – etwa für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit – auf. Beschäftigte in Restaurants leben oft vor allem vom Trinkgeld, so dass das eigentlich kümmerliche Gehalt in normalen Zeiten nicht immer auffällt. Das hat aber auch Nachteile für die Renten- und Arbeitslosengeldbezüge. So landete auch schon vor der Krise ein dramatischer Anteil der Gastronomen in der Altersarmut.

Nun sollen die ArbeiterInnen angesichts der aktuellen Krise aber mit dem gesetzlichen Kurzarbeitergeld, also nur 60% von ihrem bisherigen Gehalt, auskommen. Und das ohne die vorher erwähnten Zuschläge und Trinkgeld. Der Bundesverband der Systemgastronomie hat nun mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) einen Corona-Schutz-Tarifvertrag ausgehandelt, bei dem Angestellte 90% ihres Gehalts bekommen. Im Gegensatz dazu lässt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die Beschäftigten im Stich und verweigert die Aufstockung des Kurzarbeitergelds.

Angesichts der dramatischen Auswirkungen der Corona-Pandemie forderte der DEHOGA eine milliardenhohe Unterstützung vom Staat zur Rettung der Unternehmen. Ein schriftliches Angebot der NGG, einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit mit Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und einem Kündigungsschutz, auszuhandeln, habe die DEHOGA-Spitze allerdings unbeantwortet gelassen, kritisiert die NGG. Einzelne Landesverbände des DEHOGA haben laut NGG abgelehnt, „auch nur einen Cent mehr als das staatlich zugesicherte Kurzarbeitergeld zu zahlen.“ Somit bleibt vielen ArbeiterInnen nur übrig, darauf zu hoffen, dass ihre jeweiligen Arbeitgeber eine faire Vereinbarung zur Kurzarbeit mit ihnen schließen.

„Das Jammern der Arbeitgeber und gleichzeitig die Respektlosigkeit gegenüber den eigenen Beschäftigten sowie die Nichtanerkennung ihrer Leistungen sind unerträglich. Wer im Service einer Gaststätte, am Empfang oder in der Küche eines Hotels nur knapp über dem Mindestlohn verdient, kommt mit 60 Prozent Kurzarbeitergeld nicht über die Runden. Der wird seine Miete nicht zahlen und seine Familie davon nicht ernähren können“, stellt NGG-Vize Freddy Adjan klar.

Bei vielen ArbeiterInnen herrscht nun Unklarheit und die Betriebe informieren nicht ausreichend. Da heißt es dann: Entweder akzeptiert ihr die Kurzarbeit und unterschreibt, was wir euch vorlegen, oder wir gehen in die Insolvenz und ihr verliert alle euren Arbeitsplatz.

Die NGG warnt davor und rät, sich vor dem Unterschreiben solcher vorgelegter Vereinbarungen bei den Gewerkschaften oder beim Betriebsrat zu informieren. Einen Betriebsrat gibt es allerdings sehr oft nicht. Auch sind die ArbeiterInnen in Gaststätten wenig bis gar nicht gewerkschaftlich organisiert.

Ohne Betriebsrat und Gewerkschaftsmitgliedschaft sind die Beschäftigten aktuell also willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt. Ob die meisten nach Corona aber noch einen Arbeitsplatz haben, bleibt ohnehin abzuwarten. Einige Betriebe haben schon Beschäftigtem gekündigt. Größere Betriebe und Hotelgiganten werden sich vermutlich noch länger über Wasser halten können.

Organisiert Euch!

Diese Krise entblößt jetzt das wahre Gesicht des Kapitalismus. Wir können diesen Umgang und diese Willkür seitens der Kapitalisten jetzt erst recht nicht mehr hinnehmen. Auch wenn es die derzeitige Lage erschwert, aktiv zu werden, gibt es dennoch einige Möglichkeiten.

Wir fordern daher:

  • Volle Lohnfortzahlung für alle Beschäftigten und ein Entlassungsverbot für alle Firmen! Firmen, die das nicht einhalten, müssen verstaatlicht werden!

  • In Zeiten der Not besteht eine große Bereitschaft, sich kollektiv zusammenzuschließen. Es haben sich in vielen Städten schon online Nachbarschaftsgruppen zusammengetan, um Älteren und Bedürftigen zu helfen. Aus diesen Gruppen müssen nun Nachbarschaftskomitees entstehen.

  • Gastronomen sollten sich in diesen Komitees einbringen und Volksküchen für ältere und bedürftige Menschen einrichten. Restaurant- und Hotelküchen stehen leer und könnten dafür genutzt werden. Das bedeutet, dass die Restaurant- und Gastronomiebetriebe in die öffentliche Hand überführt werden müssen. Damit würden die Arbeitsplätze der Beschäftigten dieser Unternehmen gesichert und gleichzeitig könnte man Ressourcen, die dringend benötigt werden, in den Dienst der Gesellschaft stellen.

  • Im Kapitalismus stehen private Profiten über dem Wohlergehen der Menschen. Wenn sich die Kapitalisten nicht leisten können, uns ein menschenwürdiges Leben zu garantieren, dann können wir uns auch den Kapitalismus nicht leisten. Banken und Großkonzerne gehören enteignet und sollten unter die demokratische Kontrolle der ArbeiterInnen gestellt werden.

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