Kategorie: Kapital und Arbeit

Streik bei Finger-Beton in Westerburg

Fragen an Veit Wilhelmy, Branchensekretär der IG BAU im Bezirk Wiesbaden Limburg und derzeit Streikleiter bei Finger-Beton in Westerburg (Westerwaldkreis), einem Familienbetrieb mit bundesweit sechs Niederlassungen, der sich auf Herstellung von Betonteilen und -rohren und Grabkammern spezialisiert hat.



Der Streik bei Finger-Beton ist am Freitag in die zweite Woche gegangen. Steht die Streikfront noch so wie am ersten Tag?

Die Streikenden sind hoch motiviert und werden auf jeden Fall weitermachen. Wir als IG BAU sind auf einen „Marathonstreik“ eingestellt und bestens vorbereitet. Die Produktion ist trotz einzelner unorganisierter Streikbrecher, die befristete Arbeitsverträge haben, zum Stillstand gekommen. Die Angestellten und Führungskräfte drehen „Däumchen“ im Verwaltungsgebäude. Die Streikbrecher können nicht produzieren, weil ihnen das Fachwissen fehlt. Die erleben sozusagen eine neue Art von Beschäftigungstherapie.

Was ist der Hintergrund und Auslöser des Arbeitskampfes? Welche Forderungen vertreten Sie?

Das Unternehmen hat insgesamt sechs Produktionsstandorte und ist seit 2004 aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten, um keine Tariflöhne mehr zahlen zu müssen. In fünf Werken hat die Geschäftsleitung bereits seit 2005 die jährlichen Tariferhöhungen nicht mehr oder nicht voll an die Beschäftigten weitergegeben. Im Werk Westerburg bekommen Neueingestellte auch schon keine tariflichen Leistungen mehr. Die IG BAU-Mitglieder sollen zukünftig auch nur noch die vom Arbeitgeber „festgesetzten“ Erhöhungen bekommen - natürlich unter Tarif. Dies ist unsozial, da satte Gewinne erzielt werden und im Werk kräftig modernisiert und investiert wird. Alles soll durch Lohnverzicht bezahlt werden. Die Gewinne sollen ja nicht geschmälert werden. Wir streiken für einen Anerkennungstarifvertrag für die in der Fläche bestehenden acht Tarifverträge.

Streiks sind in einer ländlichen Region wie dem Westerwald nicht alltäglich. Wie wird die Aktion von der Bevölkerung aufgenommen?

Die Nachricht über den Streik hat sich wie ein Lauffeuer in der Region verbreitet. Die Bevölkerung unterstützt den Streik eindeutig.

Nun hat der Arbeitgeber zur Bekämpfung des Streiks mehrfach auf die Staatsgewalt gesetzt, indem die Polizei herbeigerufen wurde.

Die bisherigen Gegenaktionen der Firma sind alle kläglich gescheitert. Die Polizei, die hastig zur Hilfe gerufen worden war, ist unverrichteter Dinge wieder weggefahren. Die Polizeibeamten lassen sich eben nicht instrumentalisieren.

Finger-Beton ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und nimmt dennoch die Hilfe der Juristen des Arbeitgeberverbandes in Anspruch. Wie ist das zu werten?

Die so genannten Juristen des Arbeitgeberverbandes der Steine-Erden-Industrie Hessen haben am Mittwoch beim Arbeitsgericht Wiesbaden eine peinliche Niederlage wegen schwerer Formfehler einstecken müssen, die normalerweise nur unerfahrenen Juristen unterlaufen. Diese Advokaten haben eine Untergliederung der IG BAU verklagt, die gar nicht rechtsfähig ist. Daß Finger-Beton trotzdem vom Verband vertreten wird, liegt daran, dass die vielen konkurrierenden Arbeitgeberverbände extrem zerstritten sind und sich gegenseitig ehemalige Mitgliedsfirmen oder (Noch-) Mitglieder abwerben. Finger-Beton hatte dem Verband aus Neustadt/Weinstraße angehört und wird nun vom Verband aus Hessen vertreten. Dass ein Arbeitgeberverband eine unorganisierte Firma rechtlich unterstützt, ist meines Wissens einmalig und zeugt von einem Werteverfall. Die IG BAU würde niemals ein Nicht-Gewerkschaftsmitglied vertreten.

Sehen Sie in den Versuchen, die Streiks per Gerichtsbeschluss faktisch zu unterlaufen, einen Präzedenzfall auch für andere Branchen?

Das ist ein Problem, das auch im Arbeitskampf der Lokführer eine starke Rolle gespielt hat. Finger-Beton hat einen zweiten Versuch, diesmal beim Arbeitsgericht Koblenz, gestartet, eine einstweilige Verfügung gegen die Streikführung zu erwirken. Das Ergebnis ist noch nicht ausgeurteilt. Einzelne Arbeitsrichter in der 1. Instanz neigen immer häufiger dazu, die bestehende Bundesarbeitsrechtssprechung zugunsten der Arbeitgeber falsch auszulegen. Wir werden bei einer Entscheidung gegen die freie Ausübung des Streikrechts selbstredend das Landesarbeitsgericht anrufen. Bei den Lokführern haben die LAG`s alle Urteile aus den „Durchlaufinstanzen“ einkassiert und umgedreht. Dies wird sicherlich auch bei unserer Auseinandersetzung so sein.

Welche Art von äußerer Solidarität ist gefragt?

Wir erfahren mittlerweile stündlich Solidaritätsadressen und Solidaritätsbesuche vor Ort. Die Wucht der Solidarität ist beeindruckend. Dies ist für die 17 streikenden Kolleginnen und Kollegen eine wichtige Unterstützung.

Solidaritätsadressen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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