Kategorie: Kapital und Arbeit

VAC Hanau: Tarifbindung durch Streik wieder erkämpft

Einer Woche nach Streikbeginn wurde der Arbeitskampf bei der Hanauer Vaccumschmelze (VAC) ausgesetzt. Nach einer dreistündigen Streikversammlung, an der nach Gewerkschaftsangaben rund 600 Beschäftigte und für die Frühschicht eingeteilte Streikposten teilnahmen, brachen die Streikenden am Donnerstag Mittag per Beschluss ihren unbefristeten Streik ab und suchten ab 12 Uhr mit ihren unübersehbaren Streikwesten am Leib und roten Nelken in der Hand wieder ihre Arbeitsplätze im Werk auf. Zuvor hatten sie einstimmig das vorliegende Ergebnis begrüßt.



Mit der Zusage der VAC-Geschäftsführung, in den Flächentarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie zwischen dem Arbeitgeberverband HESSEN METALL und der IG Metall zurückzukehren, habe die IG Metall ihr oberstes Streikziel erreicht, sagte eine Gewerkschaftssprecherin. HESSEN METALL bestätigte am späten Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung das Vorliegen einer Erklärung der Vacuumschmelze, wonach diese in den Flächentarifvertrag zurückgekehrt sei. „Ich stelle den Wiedereintritt hiermit ausdrücklich fest und habe die IG Metall Bezirksleitung darüber informiert", erklärte hierauf HESSEN METALL-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender. Gleichzeitig forderte er die IG METALL auf, den Streik „unverzüglich zu beenden, da dafür – jedenfalls mit dem Wiedereintritt in die Tarifbindung – keine Rechtsgrundlage mehr bestehe.“

Endgültig beendet ist der Arbeitskampf allerdings erst nach einer zweiten Urabstimmung über das Verhandlungsergebnis, die voraussichtlich in der nächsten Woche stattfinden wird. Dass die Arbeit bei der Vacuumschmelze ausnahmsweise schon vor einer zweiten Urabstimmung wieder aufgenommen wird, bewertete eine IG Metall-Sprecherin als „Entgegenkommen, damit kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.“ VAC ist ein hoch spezialisierter Betrieb, der u.a. Teile für den Autozulieferer Bosch produziert. Ein längerer Arbeitskampf hätte nach Ansicht von Beobachtern zu Lieferengpässen und Folgewirkungen für die deutsche Automobilproduktion führen können. Dies mag zu einem raschen Einlenken der VAC-Manager geführt haben, die bislang auf der Tarifflucht bestanden hatten. Dazu kommt die Niederlage der VAC-Geschäftsführung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) am Mittwoch: „Das Gericht hat keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gesehen, den Streik als rechtswidrig zu qualifizieren“, heißt es in dem LAG-Beschluss.

Dass jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten ist, zeigt die ebenfalls am Mittwoch ausgesprochene Drohung der VAC-Geschäftsführung, nach dem Arbeitskampf nun Arbeitsplätze im Werk zu streichen sowie die Zahlung von Erfolgsbeteiligungen und anderen freiwilligen Leistungen einzustellen. Dies hatte Streikleiter Michael Pilz am Mittwoch als „nackte Erpressung“ kritisiert. Zwar ist die Geschäftsleitung von diesen Drohungen inzwischen teilweise wieder abgerückt, aber Pilz ist sich sicher: „Der Kampf geht weiter“. Wenn die Belegschaft für einen Standortsicherungstarifvertrag 2009 und 2010 finanzielle Zugeständnisse mache, dann müssten diese 2011 wieder mit Zinsen erstattet werden. Außerdem müsse auch der VAC-Eigentümer OEP ein zusätzliches finanzielles Opfer bringen.

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